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Corona-Situation: Kurzarbeitergeld kann bereits beantragt werden

DATUM

Aktuelle Meldung aus dem Bundesarbeitsministerium: Das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise kann kurzfristig fließen und bereits jetzt beantragt werden. Wie Bundesarbeitsminister Heil mitteilte, tritt es rückwirkend zum 1. März in Kraft und wird auch rückwirkend ausgezahlt. Ausführlichere Informationen können Sie auf der Seite des BMAS, kürzer gefasst auch hier nachlesen.

Brandenburgerinnen und Brandenburger, die ihrer Erwerbstätigkeit aufgrund der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zurzeit nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können und von Verdienstausfall betroffen sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Verdienstausfallentschädigung. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit stellt auf seinen Internetseiten einen entsprechenden Antrag zum Download bereit.

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